Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen sind auch besondere sicherheitstechnische Anforderungen zu berücksichtigen. Die Berliner Feuerwehr stellt hierzu ergänzende Merkblätter zur Verfügung. Diese enthalten wichtige Hinweise zur Bereitstellung eines Sanitätsdienstes, zur sicheren Verwendung von Flüssiggas sowie zur Vorhaltung von Feuerlöschern. Bitte prüfen Sie, ob diese Vorgaben für Ihre Veranstaltung relevant sind:
Merkblatt Sanitätsdienst bei Veranstaltungen (PDF)
Erforderlich bei Veranstaltungen mit erhöhter Gefährdungslage (z. B. große Besucherzahl, riskante Aktivitäten, eingeschränkte Rettungswege). Hier wird geregelt, wann und in welchem Umfang ein Sanitätsdienst vorzuhalten ist.
Merkblatt Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen und Versammlungen (PDF)
Relevant, wenn Flüssiggasgeräte (z. B. Gaskocher, Heizgeräte oder Grillstände) zum Einsatz kommen. Es gelten spezifische Auflagen zur Aufstellung, Absicherung und Überprüfung der Geräte.
Merkblatt Vorhaltung von Feuerlöschern bei Veranstaltungen und Versammlungen (PDF)
Grundsätzlich erforderlich, sobald Koch-, Heiz-, Grillgeräte oder elektrische Betriebsmittel verwendet werden oder brennbare Materialien zum Einsatz kommen. Das Merkblatt nennt konkrete Vorgaben zur Anzahl, Art und Positionierung der Feuerlöscher.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zur Umsetzung dieser Anforderungen können Sie sich auch direkt an das Referat Veranstaltungssicherheit der Berliner Feuerwehr wenden. Hier erhalten Sie auch Hilfe zu den nicht barrierefreien PDF-Dokumenten der Berliner Feuerwehr:
E-Mail: veranstaltungssicherheit@berliner-feuerwehr.de
Tel.: 030 387 50 205